Leistungen > Kfz-Wartung und Reparatur
Inspektion
Für alle Modelle und Baujahre nach
Herstellervorgaben und mit Erhalt der Herstellergarantie*
Eine Komplettinspektion beim BOSCH Service AED lohnt sich immer!
Leuchtet Ihre Service – Intervall – Anzeige (SIA) oder ist Ihr Ölwechsel oder die Wartung fällig oder schon längst überfällig, dann lassen Sie bei uns eine Inspektion durchführen.
Die Inspektion erfolgt nach speziellen Wartungsplänen, die denen der Fahrzeughersteller entsprechen. Unser geschultes Fachpersonal führt sämtliche Wartungsarbeiten gewissenhaft durch wie
zum Beispiel am Motor, an der Zündung oder an den Bremsen.
Alle erforderlichen Ersatzteile sind Originalteile oder entsprechen der Erstausrüsterqualität. Diese stehen den
Originalteilen in der Verarbeitung und Langlebigkeit in nichts nach.
Mit der Inspektion erfolgt der Eintrag in das Serviceheft und bei Abholung Ihres Fahrzeuges wird Ihnen von unseren BOSCH Serviceberatern der Wartungsplan erläutert und anschließend mit
ausgehändigt.
Nur bei Ihrem BOSCH Service AED:
Bei AED beinhaltet eine Inspektion für Ihr Fahrzeug zusätzlich ohne Aufpreis die Überprüfung der Fahrzeugverglasung und eine komplette Überprüfung auf unserer
Service-Diagnose-Line 300.
Unser Meister - Tipp:
Wir empfehlen gleichzeitig einen Klima-Basis-Check oder eine Klimainspektion mit durchführen zu lassen, da diese in der normalen Fahrzeug Inspektion nicht mit aufgeführt ist. Wir empfehlen
die Klimaanlage jedes Jahr einmal überprüfen und alle zwei Jahre neu befüllen zu lassen und in diesem Arbeitsgang den Filtertrockner mit zu erneuern.
Auf Wunsch erhalten Sie zudem unsere Mobilitätsgarantie gratis dazu.
Unsere Mobilitätsgarantie gilt in ganz Europa!
Im Pannenfall im In- und europäischen Ausland haben Sie Anspruch
auf:
Pannen-/Unfallhilfe, Bergung nach Unfall, Abschlepp-Service, Ersatzfahrzeug, Taxi, Übernachtung.
* Es gelten die herstellerspezifischen Garantiebedingungen.
(Die neue KFZ - GVO 461/2010 ist seit dem 01.06.2010 in Kraft.
Die Arbeit einer markenfremden oder freien Werkstatt während des Geltungszeitraums von Herstellergarantien und
-gewährleistungen führt nicht zum Wegfall von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen von Kunden gegenüber dem Automobilhersteller.
d.h. Jeder Kunde hat das Recht für alle Leistungen zu
einer Freien Werkstatt seiner Wahl zu gehen, ohne Probleme mit der Vertragswerkstatt zu bekommen.)
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